
Zahlungsmodalitäten
Wir sind eine Praxis für Privatpatienten und Selbstzahler
Das Psychotherapiezentrum Oldenburg arbeitet als Privat-Praxis. Unser Angebot richtet sich an Selbstzahler und privatversicherte Patienten (in Anlehnung an GOP und GOÄ).
Unsere Preise für Selbstzahler:
Gruppentherapie 50min - 30€
Einzelpsychotherapie 50min- 95,00€
Beratung 50min 95,00€
Paartherapie 60min 130€
Supervision 60min 130€
Coaching 60min 130€
Selbstgetragene Psychotherapiekosten können steuerlich geltend gemacht werden. Auch gelten unterschiedliche Regeln von Krankenkasse zur Krankenkasse. Ggf. können Kosten oder auch Teilkosten von der Krankenkasse übernommen werden. Informieren Sie sich hierzu.
Kostenübernahme für gesetzlich versicherte Patienten
Unter bestimmten Voraussetzungen – Indikation für Psychotherapie, unzumutbare Wartezeiten (§ 13 Abs. 3 SGB V) – kann eine Therapie im Rahmen des. sog. Kostenerstattungsverfahren ggf. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Sie als Patient müssen hierbei nachweisen, dass sie sich– erfolglos – um einen Therapieplatz bemüht haben. Darüber hinaus ist eine ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung seitens eines Facharztes vorzulegen. Wir unterstützen sie hierbei. Bei Ablehnung seitens der Krankenkasse müssen die entstandene Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Das Erstgespräch ist kostenpflichtig und direkt zahlbar.
Kostenübernahme für privatversicherte Patienten
Die Durchführung einer Verhaltenstherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten wird in der Regel von ihrer Versicherung und der Beihilfe übernommen. Ebenso werden die Kosten seitens der Berufsgenossenschaften, der Bundeswehr und der Bundespolizei bei vorliegenden Indikation übernommen. Wir stellen entsprechende Anträge hierzu.
Das Psychotherapiezentrum Oldenburg arbeitet als Privat-Praxis. Unser Angebot richtet sich an Selbstzahler und privatversicherte Patienten (in Anlehnung an GOP und GOÄ).
Unsere Preise für Selbstzahler:
Gruppentherapie 50min - 25€
Einzelpsychotherapie 50min- 95,00€
Beratung 50min 95,00€
Paartherapie 60min 130€
Supervision 60min 130€
Coaching 60min 130€
Selbstgetragene Psychotherapiekosten können steuerlich geltend gemacht werden. Auch gelten unterschiedliche Regeln von Krankenkasse zur Krankenkasse. Ggf. können Kosten oder auch Teilkosten von der Krankenkasse übernommen werden. Informieren Sie sich hierzu.
Kostenübernahme für gesetzlich versicherte Patienten
Unter bestimmten Voraussetzungen – Indikation für Psychotherapie, unzumutbare Wartezeiten (§ 13 Abs. 3 SGB V) – kann eine Therapie im Rahmen des. sog. Kostenerstattungsverfahren ggf. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Sie als Patient müssen hierbei nachweisen, dass sie sich– erfolglos – um einen Therpieplatz bemüht haben. Darüberhinaus ist eine ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung seitens eines Facharztes vorzulegen. Wir unterstützen sie hierbei, müssen allerdings darauf hinweisen, dass die Krankenkassen diesen Anträgen gegenüber eher ablehnend stehen und, im Falle einer Ablehnung, enstandene Kosten selbst zu tragen sind.
Kostenübernhame für privatversicherte Patienten
Die Durchführung einer Verhaltenstherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten wird in der Regel von ihrer Versicherung und der Beihilfe übernommen. Ebenso werden die Kosten seitens der Berufgenossenschaften, der Bundeswehr und der Bundespolizei bei vorliegenden Indikation übernommen. Wir stellen entsprechende Anträge hierzu.